Sowohl der genaue Umfang als auch die Gesamtdauer der Maßnahme wird mit dem jeweiligen Hilfeträger festgesetzt, im Hilfeplanverfahren/in der Budgetkonferenz überprüft und gegebenenfalls an den sich verändernden Bedarf angepasst.
Alle Hilfen werden nur nach Antrag bei dem zuständigen Kostenträger - Jugendamt bzw. Bezirk Mittelfranken - erbracht.